Organisation

Damit ein Kind kooperativ beschult werden kann, ist eine Entscheidung des Schulamtes, gestützt auf ein Verfahren zur VO-SF bzw. AO-SF, notwendig.

Ist die untere Schulaufsicht der Meinung, dass Kooperation in diesem Verfahren eine notwendige und hinreichende Form sonderpädagogischer Förderung ist und alle beteiligten Personen diese wünschen und unterstützen, teilt sie ihre Entscheidung den Erziehungsberechtigten mit.

Es gelten die folgenden Bedingungen:

  • Das Kind wird mit einer individuell festgelegten Stundenanzahl sonderpädagogisch  wohnortnah gefördert.
  • Die Planung und Dokumentation der Tätigkeiten im Rahmen von Kooperation wird durch Erstellung und Fortschreibung eines individuellen Förderplans gesichert. Dies ist gemeinsame Aufgabe von Grundschul- und Sonderschullehrkraft.

Kriterien

Wichtigste Voraussetzung für die wohnortnahe kooperative Beschulung ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens der Grundschule. Besonders die Akzeptanz des Klassenlehrers muss gegeben sein, da hier die engste Kooperation mit stattfindet. Die Beziehung zwischen Kind und Klassenlehrer muss tragfähig sein, ebenso das Verhältnis zwischen Klassenlehrer und Erziehungsberechtigten. Auch die Erziehungs-berechtigten sollten der Maßnahme grundsätzlich zustimmen und zu einer aktiven Mitgestaltung bereit sein. Darüber hinaus muss absehbar  sein, dass eine erfolgreiche Netzwerkarbeit (Zusammenarbeit mit Regionalstellen, sozialen Diensten, Therapeuten etc.) für das Kind machbar ist.

Aufgabenbereiche der Kooperationslehrer

Drei bedeutsame Aufgabenbereiche lassen sich unterscheiden:

a) direkt auf den Schüler bezogenen Angebote

  • Diagnostik im Rahmen von AO-SF und als begleitende Diagnostik
  • Gemeinsame Förderplanung
  • Schülerbezogene Beratung der das Kind unterrichtenden Lehrer der Grundschule
  • Einzel- und Kleingruppenförderung
  • Hospitationen im Klassenlehrerunterricht und im Fachunterricht
  • Mitarbeit im Unterricht in unterschiedlichen Formen nach Absprache 

b) auf die Familie bezogene Angebote

  • Übernahme der Elternarbeit für das Kooperationskind - ganz oder in Teilen
  • Institutionenarbeit für das Kooperationskind 

c)  über die Arbeit im Klassenteam hinausgehende Tätigkeiten im System GS

  • Beteiligung an Konferenzen, in denen auch für das Kooperationskind unmittelbar sich auswirkende Punkte besprochen werden (z. B. Zeugnis- Versetzungskonferenz).
  • Beteiligung an pädagogischen Konferenzen der Grundschule zu (sonder-) pädagogischen Fragestellungen nach Absprache.              
  • Darstellung und Diskussion des sonderpädagogischen Förderbedarfs, der Ziele und der Maßnahme für Kooperationsschüler/innen in Konferenzen.
    Angebot der Hospitation in der EKS für kooperierende Kollegen/innen der Grundschule.


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Zuletzt aktualisiert von eks am 20.09.2023, 18:37:07.