OrganisationDamit ein Kind kooperativ beschult werden kann, ist eine Entscheidung des Schulamtes, gestützt auf ein Verfahren zur VO-SF bzw. AO-SF, notwendig.Ist die untere Schulaufsicht der Meinung, dass Kooperation in diesem Verfahren eine notwendige und hinreichende Form sonderpädagogischer Förderung ist und alle beteiligten Personen diese wünschen und unterstützen, teilt sie ihre Entscheidung den Erziehungsberechtigten mit.Es gelten die folgenden Bedingungen: Das Kind wird mit einer individuell festgelegten Stundenanzahl sonderpädagogisch wohnortnah gefördert.Die Planung und Dokumentation der Tätigkeiten im Rahmen von Kooperation wird durch Erstellung und Fortschreibung eines individuellen Förderplans gesichert. Dies ist gemeinsame Aufgabe von Grundschul- und Sonderschullehrkraft.KriterienWichtigste Voraussetzung für die wohnortnahe kooperative Beschulung ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens der Grundschule. Besonders die Akzeptanz des Klassenlehrers muss gegeben sein, da hier die engste Kooperation mit stattfindet. Die Beziehung zwischen Kind und Klassenlehrer muss tragfähig sein, ebenso das Verhältnis zwischen Klassenlehrer und Erziehungsberechtigten. Auch die Erziehungs-berechtigten sollten der Maßnahme grundsätzlich zustimmen und zu einer aktiven Mitgestaltung bereit sein. Darüber hinaus muss absehbar sein, dass eine erfolgreiche Netzwerkarbeit (Zusammenarbeit mit Regionalstellen, sozialen Diensten, Therapeuten etc.) für das Kind machbar ist. Aufgabenbereiche der KooperationslehrerDrei bedeutsame Aufgabenbereiche lassen sich unterscheiden:a) direkt auf den Schüler bezogenen AngeboteDiagnostik im Rahmen von AO-SF und als begleitende DiagnostikGemeinsame FörderplanungSchülerbezogene Beratung der das Kind unterrichtenden Lehrer der GrundschuleEinzel- und KleingruppenförderungHospitationen im Klassenlehrerunterricht und im FachunterrichtMitarbeit im Unterricht in unterschiedlichen Formen nach Abspracheb) auf die Familie bezogene AngeboteÜbernahme der Elternarbeit für das Kooperationskind - ganz oder in TeilenInstitutionenarbeit für das Kooperationskindc) über die Arbeit im Klassenteam hinausgehende Tätigkeiten im System GSBeteiligung an Konferenzen, in denen auch für das Kooperationskind unmittelbar sich auswirkende Punkte besprochen werden (z. B. Zeugnis- Versetzungskonferenz). Beteiligung an päda-gogischen Konferenzen der Grundschule zu (sonder-) pädagogischen Fragestellungen nach Absprache. Darstellung und Diskussion des sonderpädagogischen Förderbedarfs, der Ziele und der Maßnahme für Kooperationsschüler/innen in Konferenzen.Angebot der Hospitation in der EKS für kooperierende Kollegen/innen der Grundschule.